Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2008 - L 7 B 51/08 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23313
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2008 - L 7 B 51/08 AS ER (https://dejure.org/2008,23313)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2008 - L 7 B 51/08 AS ER (https://dejure.org/2008,23313)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - L 7 B 51/08 AS ER (https://dejure.org/2008,23313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2008 - L 7 B 51/08
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237 = NVwZ 2005, Seite 927).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2008 - L 7 B 51/08
    Die Notwendigkeit der vorherigen Beratung gilt jedoch nicht ausnahmslos (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 03.07.2003, B 7 AI 66/02 R, SozR 4-4300 § 77 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2010 - L 13 AS 186/10
    Hierauf kommt es im Ergebnis jedoch nicht an, denn die Zugangsfiktion gilt gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X gerade nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zuganges zu beweisen (siehe auch Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 3. März 2009 - Az.: B 4 AS 37/08 R, Rn. 17; BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 - Az.: B 13 R 4/06 R, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2009 - Az.: L 7 B 51/08 AS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht